Altersvorsorge · Selbstständige & Geschäftsführer · Kreis Olpe

Altersvorsorge für Selbstständige und Geschäftsführer im Kreis Olpe — auf Ihren Betrieb abgestimmt.

Bei Ihnen zahlt kein Arbeitgeber mit — Ihre Vorsorge bauen Sie selbst. Wir sorgen dafür, dass sie bei schwankenden Einkommen zu Ihrer Firma und Ihrem Steuersatz passt. Persönlich, im Kreis Olpe oder digital.

  • Seit 1997 am Markt
  • Familienunternehmen in zweiter Generation
  • Persönlich, bei Ihnen vor Ort oder digital
5.100+ aktive Kunden vertrauen uns
29 Jahre Erfahrung — seit 1997 am Markt
10 Kolleginnen und Kollegen
Der Steuerhebel

Ihr Beitrag — und das Finanzamt trägt rechnerisch mit.

Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben angesetzt werden. Je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto größer der rechnerische Anteil, den die Steuererstattung übernimmt. Rechnen Sie es beispielhaft durch.

Vorsorgen wie ein Angestellter — nur mit Steuerhebel.

100.000 €
30 %
Ihr Beispielbeitrag in die Basisrente 18.600 € p. a. = 1.550 € im Monat
Beitragshöhe: € pro Monat

Beim Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte mit — bei Ihnen nicht.

Ihr effektiver Eigenanteil 13.020 € = 1.085 €/Monat
Finanzamt übernimmt rechnerisch 5.580 € = 465 €/Monat

Beispiel: 1.000 € Beitrag in die Basisrente — wer trägt rechnerisch wie viel?

Balkendiagramm zum Steuerhebel der Basisrente Bei 1.000 Euro Beitrag und 30 Prozent Steuersatz beträgt der rechnerische Eigenanteil 700 Euro und der rechnerische Anteil des Finanzamts 300 Euro. Bei 42 Prozent Steuersatz beträgt der Eigenanteil 580 Euro und der Anteil des Finanzamts 420 Euro. Vereinfachtes Rechenbeispiel. Beitrag: je 1.000 € Steuersatz 30 % 700 € Eigenanteil 300 € Steuersatz 42 % 580 € Eigenanteil 420 €

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Der Beispielbeitrag orientiert sich am Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (voller Beitragssatz 18,6 % des Bruttoeinkommens, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 € p. a.) oder an einem frei gewählten Monatsbeitrag. Steuermindernd wirken Beiträge nur bis zum Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug (2026: 30.826 € für Alleinstehende, der doppelte Betrag bei Zusammenveranlagung). Unterstellt werden die vollständige Ansetzbarkeit des Beitrags als Sonderausgaben und ein konstanter Grenzsteuersatz; ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann abweichen. Dies ist keine Steuerberatung — bitte lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen, gern gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Für wen wir arbeiten

Zwei Situationen, zwei Wege.

Selbstständige und geschäftsführende Gesellschafter haben völlig unterschiedliche Stellschrauben. Mit Standardlösungen verschenken Sie hier oft wertvolles Potenzial.

Freiberufler & Selbstständige

Vorsorge, die zu Ihrem Cashflow passt.

Als Selbstständiger schwankt Ihr Einkommen von Jahr zu Jahr. Starre Verträge mit fixen Monatsraten werden in schwächeren Phasen schnell zur Belastung und bleiben in guten Jahren ungenutzt.

  • Zuzahlungen in starken Monaten

    Läuft das Geschäft gut, stocken Sie Ihre Vorsorge gezielt auf. Diese Beiträge lassen sich im Rahmen der jährlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich ansetzen.

  • Beiträge flexibel pausieren

    In ruhigeren Zeiten pausieren Sie Ihre Sparraten im Depot und nehmen sie später wieder auf.

  • Betrieb und Privates strikt trennen

    Wir trennen Ihr operatives Geschäftsrisiko konsequent von Ihrem privaten Versorgungsvermögen.

Beratungstermin für Selbstständige vereinbaren

GmbH-Geschäftsführer

Die eigene Gesellschaft als Finanzierungsmotor nutzen.

Wer als Geschäftsführer oder Vorstand ein Unternehmen leitet, sollte den eigenen Vermögensaufbau nicht allein aus dem bereits voll versteuerten Nettoeinkommen finanzieren.

  • Gewinne vor Steuern nutzen

    Über Wege wie die Direktversicherung oder die Unterstützungskasse führt Ihre GmbH Gewinne vor Steuern in privates Versorgungsvermögen über.

  • Betriebsausgabe der Gesellschaft

    Die Beiträge mindern den Gewinn der Gesellschaft und sind bei entsprechender rechtlicher Gestaltung auch im Insolvenzfall geschützt.

  • Bestehende Pensionszusagen prüfen

    Wir analysieren bestehende Zusagen im Detail, um bilanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Beratungstermin für Geschäftsführer vereinbaren

Sie sind angestellt? Zu unserer Beratung für Privatkunden

Ihre Ansprechpartner

Ihr fester Ansprechpartner für Altersvorsorge im Kreis Olpe.

Porträt von Joshua Bald, Ansprechpartner für Altersvorsorge und Vermögensaufbau

Joshua Bald

Altersvorsorge & Vermögensaufbau

„Sie kümmern sich um Ihr Geschäft, ich mich um Ihre Finanzen. Bei mir gibt es kein endloses Fachchinesisch, sondern auf den Punkt vorbereitete Lösungen, mit denen Sie sofort Klarheit haben.“

Fachmann für Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenvermittlung und Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)

Porträt von Michael Bald, Gründer der MB Agentur für Finanzdienstleistungen

Michael Bald

Gründer der Agentur — Unternehmer seit 1997

Michael Bald hat die Agentur 1997 gegründet und zu einem Familienunternehmen mit zehn Mitarbeitenden aufgebaut. Diese Erfahrung fließt in die Beratung ein — er kennt die Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der eigenen Praxis.

Porträt von Katrin Weber, Empfang und Backoffice

Katrin Weber

Empfang, Backoffice & Terminorganisation

Katrin Weber sorgt dafür, dass Sie immer jemanden erreichen: Sie nimmt Ihren Anruf entgegen, organisiert Termine und hält den Ablauf im Hintergrund zusammen — damit keine Frage offen bleibt.

Am schnellsten geht's telefonisch: 02732 / 763410. Auf Wunsch stimmt Frau Weber den Termin auch direkt mit Ihrem Sekretariat ab.

Ein Termin — und Sie wissen, wo Sie stehen.

Ein gut vorbereiteter Termin reicht für den Überblick — kostenfrei und ohne Hausaufgaben für Sie.

Termin buchen
Orientierung

Ihr Vorsorge-Baukasten als Unternehmer im Kreis Olpe.

Keine Patentlösung, sondern Bausteine, die sich kombinieren lassen — je nach Rechtsform, Einkommen und Lebensphase.

Ihre Firma und Ihre Ziele stehen in der Mitte. Darum herum die vier Bausteine Basisrente und Altersvorsorgedepot, Wertpapierdepot, betriebliche Versorgung und Absicherung des Fundaments, die sich kombinieren lassen.
Ihre Firma,
Ihre Ziele
Basisrente &
Altersvorsorge­depot
WertpapierdepotBetriebliche
Versorgung
Absicherung
des Fundaments
  • Basisrente & Altersvorsorgedepot

    Der Steuerhebel für Selbstständige: Beiträge können als Sonderausgaben angesetzt werden, ausgezahlt wird eine lebenslange Rente — auch ETF-basiert besparbar. Neu ab 2027: das Altersvorsorgedepot mit Zulagen, erstmals auch für Selbstständige.

  • Wertpapierdepot

    Der flexible Baustein: Raten anpassen, pausieren, entnehmen. Für schwankende Einkommen und für alle Ziele, die vor der Rente liegen.

  • Betriebliche Versorgung

    Für Geschäftsführer: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Die Beiträge laufen über die Firma und mindern in der Regel als Betriebsausgaben den Gewinn — je nach Gestaltung auch mit deutlich höheren Beiträgen.

  • Absicherung des Fundaments

    Arbeitskraft und Familie zuerst: Eine Vorsorge trägt nur, wenn das Einkommen abgesichert ist, aus dem sie bezahlt wird.

So arbeiten wir

Drei Schritte — bewusst schlank gehalten.

Ihre Zeit gehört Ihrem Unternehmen. Deshalb halten wir den Aufwand klein: klare Termine, klare Vorbereitung, klare Entscheidungen.

  1. Bestandsaufnahme

    Ein Termin — bei Ihnen im Betrieb, bei uns oder per Video. Wir sortieren, was Sie schon haben: Verträge, Firma, Steuersituation, Ziele.

  2. Ihr Plan

    Sie bekommen einen konkreten Vorschlag mit beispielhaften Rechnungen: welche Bausteine, in welcher Reihenfolge, mit welcher Flexibilität. Sie entscheiden.

  3. Laufende Begleitung

    Wir melden uns, wenn etwas zu tun ist — bei Gesetzesänderungen oder wenn sich Ihre Geschäftslage ändert. Kein unnötiger Termin, keine Hausaufgaben — und jederzeit auch digital möglich.

Häufige Fragen

Was Unternehmerinnen und Unternehmer uns am häufigsten fragen.

Was ist, wenn ein schlechtes Geschäftsjahr kommt?

Dafür ist der Baukasten gemacht: Beiträge zu vielen Bausteinen lassen sich anpassen oder zeitweise aussetzen, und beim Depot bestimmen Sie die Sparrate ohnehin selbst – nach unten wie nach oben. Wichtig ist, das schon bei der Auswahl der Verträge mitzudenken. Genau darauf achten wir.

Basisrente oder Depot — oder beides?

Häufig ist die Antwort: beides, in unterschiedlicher Gewichtung. Die Basisrente bringt den Steuerhebel und eine lebenslange Rente, das Depot bringt Flexibilität für schwankende Einkommen. Wie die Gewichtung für Sie aussehen kann, hängt von Einkommen, Steuersatz und Planungshorizont ab – das rechnen wir beispielhaft durch.

Was kostet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Kommt es später zu einer Vermittlung, erhalten wir eine Vergütung vom jeweiligen Produktgeber – das legen wir offen.

Bin ich als Selbstständiger überhaupt rentenversicherungspflichtig?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab: Manche Selbstständige sind gesetzlich pflichtversichert oder Mitglied eines Versorgungswerks, viele andere sind es nicht. Davon hängt ab, was Ihre private Vorsorge leisten muss.

Bin ich als Geschäftsführer überhaupt rentenversicherungspflichtig?

Das hängt vor allem von Ihrer Beteiligung ab: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – in der Regel ab 50 % Beteiligung oder mit Sperrminorität – sind meist rentenversicherungsfrei, Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter meist pflichtversichert. Verlässlich klärt das nur ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Von diesem Status hängt ab, welche Bausteine für Sie tragen – deshalb klären wir ihn am Anfang der Beratung.

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung über die eigene GmbH abschließen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich – auch als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer. Der große Vorteil: Die Beiträge zahlt Ihre GmbH, und als Betriebsausgaben mindern sie den Gewinn der Gesellschaft – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bleiben sie für Sie zudem lohnsteuerfrei. Damit das steuerlich anerkannt wird, müssen einige Voraussetzungen stimmen, etwa ein klarer Gesellschafterbeschluss und eine übliche Ausgestaltung. Wir bereiten das gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung sauber vor.

Welche Möglichkeiten bietet eine Unterstützungskasse — und wie ergänzt sie die anderen Bausteine?

Die Unterstützungskasse ist ein weiterer Weg der betrieblichen Versorgung und kann die übrigen Bausteine gut ergänzen – gerade für Geschäftsführer. Anders als bei der Direktversicherung sind die Beiträge nicht an feste Höchstgrenzen gebunden, sodass sich je nach Gestaltung auch deutlich höhere Beiträge einbringen lassen; die Rückdeckung kann fondsgebunden – etwa mit Aktienfonds/ETF – aufgebaut werden.

Wie trenne ich Firmen- und Privatvermögen sauber?

Indem private Bausteine konsequent aus dem Privatvermögen bespart und betriebliche Wege bewusst und dokumentiert gewählt werden. So bleibt nachvollziehbar, was der Firma gehört und was Ihnen – auch mit Blick auf Haftung, Bilanz und einen späteren Verkauf.

Was passiert mit meiner betrieblichen Versorgung bei Firmenverkauf oder Nachfolge?

Betriebliche Zusagen sollten geregelt sein, bevor Verkauf oder Übergabe konkret werden – etwa durch Übertragung, Auslagerung oder eine saubere vertragliche Lösung. Eine Pensionszusage kann einen Verkauf sonst erschweren. Je früher das geregelt ist, desto mehr Optionen bleiben Ihnen.

Rente, Auszahlplan oder Kapitalauszahlung — wie komme ich später an mein Geld?

Das hängt vom Baustein ab. Die Basisrente wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Beim Depot sind Sie frei und können zum Beispiel einen Auszahlplan mit regelmäßigen, anpassbaren Entnahmen einrichten. Bei betrieblichen Lösungen und privaten Rentenversicherungen gibt es je nach Vertrag die Wahl zwischen Verrentung, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer zum Beispiel über fünf Jahre verteilten Kapitalisierung – Letzteres kann steuerlich interessant sein. Wir stellen die Wege beispielhaft gegenüber.

Lohnt sich das auch kurz vor der Rente noch?

Ja – nur mit einem anderen Plan. Kurz vor dem Ruhestand geht es weniger um jahrzehntelangen Zinseszins und mehr um Steuereffekte, Entnahmeplanung und die Frage, wie vorhandenes Vermögen in laufendes Einkommen übersetzt wird. Auch dafür gibt es passende Wege.

Ich habe schon alte Verträge — was passiert damit?

Wir schauen sie uns an, bevor irgendetwas Neues abgeschlossen wird. Manches ist besser als sein Ruf und bleibt bestehen, manches lässt sich beitragsfrei stellen oder anpassen. Ein Neuanfang um jeden Preis ist ausdrücklich nicht unser Ansatz.

Wie läuft die laufende Betreuung ab?

Sie haben einen festen Ansprechpartner, und wir melden uns von uns aus, wenn eine Überprüfung sinnvoll ist – etwa bei Gesetzesänderungen oder wenn sich Ihre Geschäftslage ändert. Dazwischen gilt: kurze Wege, klare Antworten, kein unnötiger Termin.

Beraten Sie vor Ort im Kreis Olpe oder digital?

Beides. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen – nach Olpe, Attendorn, Lennestadt, Wenden oder Drolshagen –, Sie kommen zu uns, oder wir sprechen per Video. So bleibt der Aufwand für Sie so klein wie möglich.

Muss ich für ein Erstgespräch Unterlagen mitbringen?

Nein, Sie können auch ohne Unterlagen kommen. Hilfreich sind – falls vorhanden – bestehende Verträge, der letzte Steuerbescheid und die Renteninformation. Alles Weitere klären wir im Termin.

Je früher Sie Ihre Vorsorge ordnen, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen.

Kostenfreies Erstgespräch — bei Ihnen im Betrieb, bei uns in der Agentur oder per Video.

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